Nachrichten der RAG Großkaliber Kiel


Wahleinladung


Sehr geehrte Damen und Herren,


als Vorstand der RAG Großkaliber Kiel möchten wir Sie gemäß Wahl- und Delegiertenordnung zur Wahl diverser Positionen am
Montag, den 30.06.2025 um 18:00 Uhr in die
Brunswiker Schützengilde, Kopperpahler Teich 9, 24118 Kiel, Luftdruckwaffen-Schießstand 
zur Jahreshauptversammlung einladen.


Vorläufige Tagesordnung:


1. Eröffnung und Begrüßung durch den RK Vorsitzenden
2. Wahl des Versammlungsleiters und seiner Beisitzer
3. Prüfung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit der Versammlung
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Bericht des Vorsitzenden
6. Bericht des Kassenwartes
7. Bericht der Revisoren
8. Aussprache zu den Berichten (Top 4-6)
9. Entlastung des Vorstandes
10. Neuwahl des RK Vorsitzenden
11. Neuwahl des 1. stellvertretenden RK Vorsitzenden
(bei Bedarf ein bis zwei weitere Stellvertreter)
12. Neuwahl des RK Kassenwartes
13. Neuwahl des RK Schriftführers
14. Neuwahl der Revisoren und Stellvertreter
15. Wahl von mindestens 7 Kreisdelegierten
16. Verpflichtung der gewählten Vorstandsmitglieder außer den Delegierten
17. Verschiedenes


Weitere Tagesordnungspunkte können bei Beginn der Wahlversammlung noch aufgenommen
werden.
Wir bitten eindringlich um Teilnahme an dieser Wahlversammlung, damit die Wahl nach §8
Wahl - und Delegiertenordnung beschlussfähig durchgeführt werden kann.
Ist die Wahlversammlungen nicht beschlussfähig, so kann der zuständige Vorstand noch auf
denselben Tag eine neue Wahlversammlung einberufen, die dann ohne Rücksicht auf die
Zahl der anwesenden Delegierten bzw. RK-Mitglieder beschlussfähig ist. Der Ort und die Zeit
bleiben unberührt. 

 

An- bzw. Abmeldung bitte bis zum 23.06.2025 per Mail an die Geschäftsstelle Boostedt
boostedt@reservistenverband.de

 

 

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand


Ehrung zum 25 jährigen Jubiläum (04/2022)

 

Überreichung der Urkunde für das 25-jährige Jubiläum im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr an den Kameraden Gustav Otto Jonas durch den Vorsitzenden der RAG Großkaliber Kiel Burkhard Lohmann.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Ereignis und weiterhin alles Gute.


Info der Waffenbehörde Kiel zum Thema Magazine:

Erklärung zu den anzumeldenden Magazinen.
Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden künftig verboten. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaffen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passende Langwaffe.
Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Sportschützen, die nachweisen können, dass sie die betroffenen großen Magazine für die Teilnahme an bestimmten Schießwettbewerben im Ausland benötigen, können diese auch künftig mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts nach § 40 Abs. 4 Waffengesetz nutzen.
Es gibt keinen Vordruck. Es reicht, wenn der Schütze mir oder Anja Pioch bis zum 01.09.2020 eine Email schreibt, in der er angibt für welche Waffe er wieviele Magazine mit wieviel Schuss hat. Auf einen Kaufbeleg verzichten wir, gerad bei Magazinen ist der oft nicht mehr vorhanden. Wir bestätigen ihm die anmeldung ebenfalls per Email und heften den Vorgang in seine Akte und Ende.


Info der Waffenbehörde Kiel zur NWR ID

Auf vielen Seiten werden die Schützen aktuell darauf hingewiesen, dass sie sich sogenannten Karteikarten von der Behörde geben lassen sollen, auf denen die NWR Id s der einzelnen Waffen stehen. Das ist sicher gut gemeint, aber nicht nur hilfreich, daher möchte ich hierzu kurz einige Dinge erklären.
Jede Person hat eine NWR Id, jede WBK hat eine NWR Id und auch jede Waffe. Die Personen Id und die WBK (Erlaubnis)Id werden seit Monaten schon in die oberen Ecken der WBKs gedruckt. Es hat auch jede Waffe eine Id, die kann man aber auf der WBK nicht sehen und das wird auch so bleiben. Die Waffenbehörde kann über das Arbeitsprogramm eine Karteikarte erzeugen, auf der eine Übersicht der Person und sämtlicher WBKs und Waffen mit allen Ids zu finden ist. Bisher waren die Ids nicht relevant, da sie für nichts wirklich gebraucht wurden.
Zum 01.09.2020 werden nun sämtliche Händler und Hersteller an das Nationale Waffenregister (NWR) angeschlossen, mit dem die Waffenbehörden ja arbeiten.
Den Plan erkläre ich mal an einem praktischen Beispiel:
Sig Sauer fertigt eine neue Waffe. Die Daten der Waffe samt Id wird dort in s NWR eingegeben. Nun kauft ein Händler die Waffe, sie wird im NWR zu ihm „geschoben“. Nun kommt der Sportschütze zum Händler in den Laden und will die Waffe kaufen. Der Händler muss nun die Personen Id haben, um die Waffe im NWR zu ihm „zu schieben“. Kommt der Schütze dann zur Waffenbehörde, kann diese die Waffe schon sehen und muss sie nur noch „eintragen“. Die Praxis bei den Behörden bleibt dieselbe wie jetzt. Das Problem ist, dass der Händler ohne die Personen Id keinen Verkauf machen kann.
Zum 01.09.2020 muss jeder Händler sein gesamtes Handelsbuch in das NWR einpflegen. ER braucht dabei die bisherigen NWrs nicht mit eingeben! Das NWR macht nämlich dann einmalig Folgendes: Es löscht alle bis dahin vorhandenen ids und vergibt neue. Damit will man verhindern, dass die Händler sich vorab alle NWR Ids zusammen suchen müssen! Genau das erklärt aber auch, dass es keinen Sinn macht, wenn sich jetzt jeder Karteikarten zuschicken lässt. Wer bis zum 01.09.2020 eine Waffe privat verkauft, braucht die NWR Id nicht dafür. Wer eine Waffe an einen Händler verkauft, braucht sie auch nicht, weil die NWR Id die der Händler eintragen würde, am 01.09.2020 eh ersetzt wird.
Die NWR Id einer Waffe braucht, wer nach dem 01.09.2020 eine Waffe an einen Händler verkauft! Hier kann dann gerne die Karteikarte telefonisch oder bei Vorsprache erbeten werden, oder sie wird per Email versendet. Der Händler kann auch aus dem Laden kurz anrufen und die ID wird durchgegeben.
Bei privaten Besitzwechseln ändert sich nichts und bei Käufen vom Händler erhaltet ihr die NWR.

Kontakt für Rückfragen: Anja.Pioch[at]kiel.de ; Frederike.Haertel[at]kiel.de


Das neue Veteranenabzeichen der Bundeswehr kann nun benatragt werden. Der Antrag befindet sich unter Download. Näheres zum Abzeichen und zur Beantragung findet ihr unter folgendem Link: 

KLICK

 



  • 12.11.2018: Unser HK41 wurde mittlerweile erfolgreich einer Revision unterzogen und hat bereits die ersten Schießtermine hinter sich gebracht. Erste Erkenntnis nach dem Schießen ist, dass das HK41 nur noch mit S&B 124gn/8 Gramm Munition geschossen werden sollte. Andere Munition, wie z.B. Armee Surplus o.ä., dürfen daher ab sofort nicht mehr verwendet werden um den Verschleiß zu mindern. Wir bitten um Beachtung.                                                                


  • 24.05.2017:  Verbandsmitteilung 01/2017
Download
Verbandsmitteilung zur aktuellen Situation der Bundeswehr und der Rolle des Verbandes.
Verbandsmitteilung 01_2017.pdf
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  • 18.01.2017:   Wir erinnern Euch nochmals an die Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten an die Bundeswehr in Bezug auf die Nutzung der Standortschießanlagen, näheres hierzu im Anhang.
Download
Datenabfrage Bundeswehr
Anschreiben Datenabfrage RAGn Schiessspo
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